Nach dem Deutschen Telemediengesetzes können Webseitenbesucher der Datenspeicherung ihrer anonymisiert erhobenen Besucherdaten widersprechen, so dass sie in Zukunft nicht mehr erfasst werden.

Webseitenbetreiber sind für die Einhaltung des § 15 Abs. 3 Telemediengesetz verantwortlich. Der Webseitenbetreiber ist bei Nutzung des Mapp Intelligence-Trackings zur Umsetzung der Vorgaben gemäß Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung §4 Abs. 7 verpflichtet.

Es ist zwingend erforderlich, dass der Nutzer die Möglichkeit hat, das Tracking abzulehnen.

  1. Stellen Sie dafür den folgenden Link auf Ihrer Website zur Verfügung:

    https://<tracking domain>/<track ID>/optout?redirect=<url-encoded website-URL>
    XML

    Beispiel

    https://track.wt-eu02.net/111111111111111/optout?redirect=https%3A%2F%2Fwww.webtrekk.com%2Fopt-out-success%2F
    XML

    Nachdem der Nutzer auf den Link geklickt hat, wird er auf die Bestätigungsseite weitergeleitet und nicht mehr getrackt.

    ParameterBeschreibung
    tracking domainTragen Sie Ihre Webtrekk Tracking URL ein.
    tracking ID

    Geben Sie Ihre Mapp Intelligence Kunden-ID ein, die Ihnen zur Verfügung gestellt wird. Anhand der Track-ID ordnet Mapp Intelligence die Serveranfragen einem Konto zu. Ihre individuelle Mapp Intelligence Track-ID muss im Tracking-Pixel verwendet werden. Standardmäßig ist diese ID mit dem Pixel integriert.

    redirectHinterlegen Sie die URL-kodierte Website, zu der Sie Ihre Kunden weiterleiten möchten.
  2. Stellen Sie anschließend eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website zur Verfügung.